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GG19-
Ein guter Tag für die Demokratie
Projekttag
der Klassenstufen 10 und 11 des Mädchengymnasiums St.
Agnes aus Stuttgart zum Thema Grundrechte.
Unser
Grundgesetz ist 60 Jahre alt geworden- Anlass genug, sich
mit der Bedeutung der jungen-alten Dame „Grundgesetz“
auseinander zu setzen.
So fand unter dem Titel „GG 19- ein guter Tag für
die Demokratie“ am 7.10.2009 am Mädchengymnasium
St. Agnes in Stuttgart ein Projekttag zu den ersten 19 Artikeln
des Grundgesetzes statt, veranstaltet vom Verein für
Jugend- und Erwachsenenbildung „ Die Mutivision“.
Wo betreffen uns die Grundrechte direkt im Alltag? Bestimmen
Würde, Respekt und Menschlichkeit unser Denken und
Handeln? Mit diesen zentralen Aspekten setzten sich die
Schülerinnen auseinander, stellten sich auch die Frage,
warum sie sich glücklich schätzen können,
Rechte und Gesetze zu haben und wie diese geschützt
werden können.
Die Basis dafür bildete das Projekt GG19 – ein
vom Berliner Regisseur Harald Siebler produzierter Episodenfilm.
Verschiedene Drehbuchautorinnen und -autoren haben sich
jeweils einen der ersten 19 Artikel des Grundgesetzes vorgenommen
und ihn anhand eines konkreten Beispiels filmisch umgesetzt.
So sind ganz unterschiedliche Filmsequenzen entstanden.
Begonnen
wurde am St. Agnes mit den Filmsequenzen zur Verwirkung
der Grundrechte ( Art.18 ), zur Gleichberechtigung ( Art.3)
und zur Freizügigkeit ( Art.11).
Vor allem die Filmsequenz zu Artikel 3 Grundgesetz, in der
einer jungen Frau trotz hervorragender Qualifikation eine
Führungsstelle verweigert wird, weil es in dem Unternehmen
Tradition ist, dass Führungsstellen nur an Männer
vergeben werden, was offiziell natürlich nicht zugegeben
wird, führt zu einer heftigen Diskussion, wie und wo
Frauen auch in unserem Alltag benachteiligt und diskriminiert
werden, obwohl der Staat die Gleichberechtigung sowie die
Gleichstellung fördert und auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hinwirkt.
Im zweiten Filmblock löste vor allem das Schicksal
einer jungen Frau aus dem Kongo Empörung aus. Sie lebt
nach der Ablehnung ihres Asylantrages illegal in Deutschland,
lehnt den Heiratsantrag ihres Freundes aber ab, weil sie
nicht den Anschein erwecken will als erkaufe sie sich die
Aufenthaltserlaubnis durch die Heirat. Als ihr Freund bei
einem Autounfall schwer verletzt wird, muss sie sich entscheiden,
ob sie ihm hilft, dafür aber von der Polizei als Illegale
aufgegriffen wird, oder ihm ihre Hilfe verweigert. Sie entscheidet
sich, ihrem Freund das Leben zu retten, wird dann rechtlich
korrekt, aber menschlich auf brutale Weise abgeschoben.
Sie wird von der Polizei belogen, darf ihren Freund nicht
mehr im Krankenhaus besuchen, was Empörung unter den
Schülerinnen auslöste. Übereinstimmend war
man der Meinung, dass der Artikel 16a in einem Spannungsverhältnis
zum Gebot der Menschlichkeit stehe.
Die letzten beiden Filme zur Menschenwürde und zur
Glaubensfreiheit waren die einprägsamsten. Die Filmsequenz
zu Artikel 1 Grundgesetz verdeutlichte auf dramatische Weise,
was es heißt , als Mensch in seiner Würde verletzt
zu werden. Anhand des Beispiels eines Mannes, der überfallartig
mitten in der Nacht aus seinem Haus verschleppt, gefangen
genommen wird, wobei ihm angedroht wird, dass seine Frau
und seine zwei Kinder gefoltert, getötet werden, wenn
er den Anordnungen seiner Peiniger nicht folgt, wird die
zerstörerische Wirkung von Folter dramatisch veranschaulicht.
Die Steigerung ist jedoch erst am Schluss der Filmsequenz
erreicht, wenn deutlich wird, dass die Folterszenen gespielt
sind, es sich quasi um eine und die Ehefrau und die Kinder
um des Geldes wegen bei der Show mitmachten nach dem Motto:
Wieviel hält unser Papa, mein Mann aus?
Die physisch und psychisch zerstörte Person bleibt
am Schluss einsam zurück, eine Verletzung der Würde
des Menschen kann im Prinzip nicht mehr „geheilt“
werden. Die machte die Filmsequenz sehr deutlich.
Der letzte Teil des Projektvormittags war der Podiumsdiskussion
zum Thema „Grundrechte“ vorbehalten. Als Gäste
waren Frau Ute Kumpf ( MdB SPD), Herr Werner Baumgarten
(Arbeitskreis Asyl Stuttgart) und Herrn Frank Kreuels (
Polizeipräsidium Stuttgart, Referent des Führungs-
und Einsatzstabes). Frau Kumpf betonte, dass das Grundgesetz
Leitschnur für alles staatliches Handeln ist und bleiben
muss. Herr Pfarrer Baumgarten wies darauf hin, dass vor
allem die Menschlichkeit der höchste Maßstab
des Handeln sein muss und bei der Einhaltung der Gesetze
das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachtet
werden müsse, damit es letztendlich Frieden und Gewaltlosigkeit
geben könne. Herr Kreuels betonte bei der Diskussion
, dass die Polizei vor allem die Einhaltung der Rechte und
Gesetze garantiere.
Damit „GG19 – ein guter Tag für die Demokratie“
nicht nur ein Slogan bleibt, mahnte auch Ute Kumpf die Schülerinnen
für ihre Rechte, die sie haben und fordern, einzutreten,
aber auch ihre Pflichten zu erfüllen.
S
Als Resultat hörte man von vielen Schülerinnen,
dass ihnen der Projekttag zur Demokratie gut gefallen habe
und sie nun bewusster wahrnehmen, wie oft sie ihre Grundrechte
nutzen und wie glücklich sie sich schätzen können,
diese zu haben.
Elisa
Aubermann, Klasse 11d
Karoline Schirle , Klasse 11d
Einzelne
Schülerstimmen
Stuttgart,
7.10.09, 8Uhr – Die Zehnt-und Elftklässlerinnen
des Mädchengymnasiums St. Agnes aus Stuttgart versammeln
sich in der Aula, um an der Veranstaltung „ GG19-
ein guter Tag für die Demokratie“ teilzunehmen.
Als wir gleich zu Beginn der Veranstaltung mit der Frage
konfrontiert wurden, ob wir heute schon Musik gehört
hätten, fragten sich viele von uns, was dies denn mit
der Bedeutung von Grundrechten zu tun hätte, doch bald
wurde uns klar, dass wir durch die freie Wahl des Musiksenders
schon von Artikel 2 Grundgesetz ,dem Recht zur freien Entfaltung
der Persönlichkeit, Gebrauch gemacht hatten.
Im folgenden Quiz über die Grundrechte konnten wir
unser Vorwissen testen und erkannten: Es ist notwendig,
die Grundrechtsartikel genau zu lesen und zu kennen.
Mit kurzen Filmausschnitten aus dem Film „GG19- 19
gute Gründe für die Demokratie“ wurden zentrale
Grundrechtsartikel veranschaulicht. Anschließend folgte
immer eine Diskussion über den Film und der betroffene
Grundrechtsartikel wurde als Lückentext zunächst
gezeigt, um zusammen mit dem Moderator Herrn Wiele den genauen
Wortlaut und die genaue Bedeutung des Artikels zu erarbeiten.
Die sich anschließende Podiumsdiskussion mit Frau
Ute Kumpf (MdB SPD) , Herrn Werner Baumgarten( Arbeitskreis
Asyl Stuttgart) und Herrn Kreuels ( Polizeipräsidium
Stuttgart) thematisierten vor allem die Frage nach der Verhältnismäßigkeit
bei der Durchführung von Gesetzen, z. B. der Abschiebepraxis,
der Personenkontrolle durch die Polizei und die Frage, wie
die Würde des Menschen geschützt werden kann.
Unser Fazit: Obwohl das Grundgesetz schon 60 Jahre alt ist,
ist es der wichtigste Bestandteil unseres Lebens in einer
freiheitlichen Demokratie. Unser Projekttag war wichtig,
dieses Bewusstsein zu sensibilisieren.
Jasmin
Joas, Klasse11d
Nadine Schmid, Klasse 11d
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