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GG19- Ein guter Tag für die Demokratie

Projekttag der Klassenstufen 10 und 11 des Mädchengymnasiums St. Agnes aus Stuttgart zum Thema Grundrechte.

Unser Grundgesetz ist 60 Jahre alt geworden- Anlass genug, sich mit der Bedeutung der jungen-alten Dame „Grundgesetz“ auseinander zu setzen.
So fand unter dem Titel „GG 19- ein guter Tag für die Demokratie“ am 7.10.2009 am Mädchengymnasium St. Agnes in Stuttgart ein Projekttag zu den ersten 19 Artikeln des Grundgesetzes statt, veranstaltet vom Verein für Jugend- und Erwachsenenbildung „ Die Mutivision“.

Wo betreffen uns die Grundrechte direkt im Alltag? Bestimmen Würde, Respekt und Menschlichkeit unser Denken und Handeln? Mit diesen zentralen Aspekten setzten sich die Schülerinnen auseinander, stellten sich auch die Frage, warum sie sich glücklich schätzen können, Rechte und Gesetze zu haben und wie diese geschützt werden können.

Die Basis dafür bildete das Projekt GG19 – ein vom Berliner Regisseur Harald Siebler produzierter Episodenfilm. Verschiedene Drehbuchautorinnen und -autoren haben sich jeweils einen der ersten 19 Artikel des Grundgesetzes vorgenommen und ihn anhand eines konkreten Beispiels filmisch umgesetzt. So sind ganz unterschiedliche Filmsequenzen entstanden.

Begonnen wurde am St. Agnes mit den Filmsequenzen zur Verwirkung der Grundrechte ( Art.18 ), zur Gleichberechtigung ( Art.3) und zur Freizügigkeit ( Art.11).

Vor allem die Filmsequenz zu Artikel 3 Grundgesetz, in der einer jungen Frau trotz hervorragender Qualifikation eine Führungsstelle verweigert wird, weil es in dem Unternehmen Tradition ist, dass Führungsstellen nur an Männer vergeben werden, was offiziell natürlich nicht zugegeben wird, führt zu einer heftigen Diskussion, wie und wo Frauen auch in unserem Alltag benachteiligt und diskriminiert werden, obwohl der Staat die Gleichberechtigung sowie die Gleichstellung fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt.

Im zweiten Filmblock löste vor allem das Schicksal einer jungen Frau aus dem Kongo Empörung aus. Sie lebt nach der Ablehnung ihres Asylantrages illegal in Deutschland, lehnt den Heiratsantrag ihres Freundes aber ab, weil sie nicht den Anschein erwecken will als erkaufe sie sich die Aufenthaltserlaubnis durch die Heirat. Als ihr Freund bei einem Autounfall schwer verletzt wird, muss sie sich entscheiden, ob sie ihm hilft, dafür aber von der Polizei als Illegale aufgegriffen wird, oder ihm ihre Hilfe verweigert. Sie entscheidet sich, ihrem Freund das Leben zu retten, wird dann rechtlich korrekt, aber menschlich auf brutale Weise abgeschoben. Sie wird von der Polizei belogen, darf ihren Freund nicht mehr im Krankenhaus besuchen, was Empörung unter den Schülerinnen auslöste. Übereinstimmend war man der Meinung, dass der Artikel 16a in einem Spannungsverhältnis zum Gebot der Menschlichkeit stehe.

Die letzten beiden Filme zur Menschenwürde und zur Glaubensfreiheit waren die einprägsamsten. Die Filmsequenz zu Artikel 1 Grundgesetz verdeutlichte auf dramatische Weise, was es heißt , als Mensch in seiner Würde verletzt zu werden. Anhand des Beispiels eines Mannes, der überfallartig mitten in der Nacht aus seinem Haus verschleppt, gefangen genommen wird, wobei ihm angedroht wird, dass seine Frau und seine zwei Kinder gefoltert, getötet werden, wenn er den Anordnungen seiner Peiniger nicht folgt, wird die zerstörerische Wirkung von Folter dramatisch veranschaulicht. Die Steigerung ist jedoch erst am Schluss der Filmsequenz erreicht, wenn deutlich wird, dass die Folterszenen gespielt sind, es sich quasi um eine und die Ehefrau und die Kinder um des Geldes wegen bei der Show mitmachten nach dem Motto: Wieviel hält unser Papa, mein Mann aus?
Die physisch und psychisch zerstörte Person bleibt am Schluss einsam zurück, eine Verletzung der Würde des Menschen kann im Prinzip nicht mehr „geheilt“ werden. Die machte die Filmsequenz sehr deutlich.

Der letzte Teil des Projektvormittags war der Podiumsdiskussion zum Thema „Grundrechte“ vorbehalten. Als Gäste waren Frau Ute Kumpf ( MdB SPD), Herr Werner Baumgarten (Arbeitskreis Asyl Stuttgart) und Herrn Frank Kreuels ( Polizeipräsidium Stuttgart, Referent des Führungs- und Einsatzstabes). Frau Kumpf betonte, dass das Grundgesetz Leitschnur für alles staatliches Handeln ist und bleiben muss. Herr Pfarrer Baumgarten wies darauf hin, dass vor allem die Menschlichkeit der höchste Maßstab des Handeln sein muss und bei der Einhaltung der Gesetze das Gebot der Verhältnismäßigkeit beachtet werden müsse, damit es letztendlich Frieden und Gewaltlosigkeit geben könne. Herr Kreuels betonte bei der Diskussion , dass die Polizei vor allem die Einhaltung der Rechte und Gesetze garantiere.
Damit „GG19 – ein guter Tag für die Demokratie“ nicht nur ein Slogan bleibt, mahnte auch Ute Kumpf die Schülerinnen für ihre Rechte, die sie haben und fordern, einzutreten, aber auch ihre Pflichten zu erfüllen.
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Als Resultat hörte man von vielen Schülerinnen, dass ihnen der Projekttag zur Demokratie gut gefallen habe und sie nun bewusster wahrnehmen, wie oft sie ihre Grundrechte nutzen und wie glücklich sie sich schätzen können, diese zu haben.

Elisa Aubermann, Klasse 11d
Karoline Schirle , Klasse 11d

 

Einzelne Schülerstimmen

Stuttgart, 7.10.09, 8Uhr – Die Zehnt-und Elftklässlerinnen des Mädchengymnasiums St. Agnes aus Stuttgart versammeln sich in der Aula, um an der Veranstaltung „ GG19- ein guter Tag für die Demokratie“ teilzunehmen.
Als wir gleich zu Beginn der Veranstaltung mit der Frage konfrontiert wurden, ob wir heute schon Musik gehört hätten, fragten sich viele von uns, was dies denn mit der Bedeutung von Grundrechten zu tun hätte, doch bald wurde uns klar, dass wir durch die freie Wahl des Musiksenders schon von Artikel 2 Grundgesetz ,dem Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit, Gebrauch gemacht hatten.
Im folgenden Quiz über die Grundrechte konnten wir unser Vorwissen testen und erkannten: Es ist notwendig, die Grundrechtsartikel genau zu lesen und zu kennen.
Mit kurzen Filmausschnitten aus dem Film „GG19- 19 gute Gründe für die Demokratie“ wurden zentrale Grundrechtsartikel veranschaulicht. Anschließend folgte immer eine Diskussion über den Film und der betroffene Grundrechtsartikel wurde als Lückentext zunächst gezeigt, um zusammen mit dem Moderator Herrn Wiele den genauen Wortlaut und die genaue Bedeutung des Artikels zu erarbeiten.
Die sich anschließende Podiumsdiskussion mit Frau Ute Kumpf (MdB SPD) , Herrn Werner Baumgarten( Arbeitskreis Asyl Stuttgart) und Herrn Kreuels ( Polizeipräsidium Stuttgart) thematisierten vor allem die Frage nach der Verhältnismäßigkeit bei der Durchführung von Gesetzen, z. B. der Abschiebepraxis, der Personenkontrolle durch die Polizei und die Frage, wie die Würde des Menschen geschützt werden kann.
Unser Fazit: Obwohl das Grundgesetz schon 60 Jahre alt ist, ist es der wichtigste Bestandteil unseres Lebens in einer freiheitlichen Demokratie. Unser Projekttag war wichtig, dieses Bewusstsein zu sensibilisieren.

Jasmin Joas, Klasse11d
Nadine Schmid, Klasse 11d

 


 

 

 

 

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